Medikamente im Sport

Gegen Doping

30
Ja
Cannabis: definitiv kein leistungssteigerndes Dopingmittel
30.01.2017 12:29

Wer Dopingmittel als Leistungssteigerung versteht, wird Cannabis hierbei ausklammern. Das ist nicht mehr oder war nicht das Motiv, Cannabis oder den entscheidenden Wirkstoff THC als Dopingmittel zu listen. Alkohol gilt ebenfalls als Dopingmittel. Es beeinträchtigt den Sportler und verändert deswegen seine Leistung, in diesen Fällen wird dabei eine Verletzungsgefahr befürchtet. Dann macht das Verbot dieser nicht leistungssteigernden Dopingmittel Sinn, um die Sportler und andere zu schützen. Fährt einer besoffen mit dem Tourenwagen in die Menschenmenge, wäre man nicht nur den Angehörigen gegenüber in noch misslicherer Erklärungsnot.

 

Alkohol ist jedoch schnell abgebaut und mit vielen üblichen Tests nicht mehr feststellbar. Beim „Dopingmittel“ THC hingegen wird auf den aktiven Wirkstoff und auf das nicht berauschende Abbauprodukt THC-COOH getestet. Für den berauschenden Wirkstoff gilt noch immer, dass er nicht positiv getestet werden darf, er darf also nicht im Körper sein. Zuerst galt für den THC-COOH Wert ein Grenzwert von 15 ng/ml, damit passiv Rauchen kein Ausschlusskriterium wird. Im Mai 2013 wurde der Wert durch die Welt Anti-Doping Agentur auf 150 ng/ml erhöht, da es nur darum gehe, dass der Athlet nicht direkt vorm oder beim Wettkampf bekifft ist. Selbst bei regelmäßigem Konsum wird er schnell unter diesen Wert rutschen. Allerdings sollte man wissen, dass sich das THC-COOH im Fettgewebe einlagert, anreichert und laufend frei gegeben wird. Wer sich gerade ertüchtigt hat, hat kurz danach selbst ohne Konsum möglicherweise höhere Werte, als es eigentlich sein dürfte. Das ist das Problem, dass man ganz schlecht kalkulieren kann, welches bei anderen Dopingmitteln nicht besteht. 

Auf verschiedenen Websites können Interessenten seit neuestem für den Eigenbedarf rezeptfrei medizinisches Cannabis bestellen. Sportlern, die an Wettkämpfen teilnehmen, ist dringend davon abzuraten, solche vermeintlich legalen Angebote zu nutzen.

 

Kommentare


Gratis Homepage von Beepworld
 
Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist ausschließlich der
Autor dieser Homepage, kontaktierbar über dieses Formular!